Kindertagespflege in Sachsen

Überblick in Sachsen

Entsprechend des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) ist Kindertagespflege ein gleichrangiges Alternativangebot zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung. Trotz dieser einheitlichen Regelung treten auf der Ebene der Landkreise sowie Städte und Gemeinden zum Teil deutlich unterschiedliche Regelungen für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege auf.

Statistische Angaben

Nach Angaben des Sächsischen Landesamtes für Statistik wurden – mit Stand 01.03.2022 – 6.022 Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege nach SächsKitaG durch 1.419 Kindertagespflegepersonen betreut.

  • Nutzungsumfang öffentlich geförderter Kindertagespflege: hier
  • Betreute Kinder in Kindertagespflege: hier
  • Anzahl Kindertagespflegepersonen: hier