Kindertagespflege in Sachsen Rechtliche Grundlagen
Die Kindertagespflege ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist dem folgend auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII geregelt. In Sachsen werden die Regelungen aus dem SGB VIII zur Kindertagesbetreuung im Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) konkretisiert. Innerhalb der Kommunen und Landkreise werden bspw. in Form von Richtlinien, Satzungen etc. Umsetzungskriterien definiert. Ergänzt werden diese beispielsweise durch verschiedene Urteile, Verordnungen, Empfehlungen etc.
Eine Aufzählung der relevanten Gesetze finden Sie hier:
Nationale Ebene:
Übereinkommen:
Verordnung:
Bundesebene:
Gesetze:
- Bundesdatenschutzgesetz
- Bundeskinderschutzgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Einkommenssteuergesetz
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
- Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
- Grundgesetz
- Infektionsschutzgesetz
- Sozialgesetzbuch III
- Sozialgesetzbuch VI
- Sozialgesetzbuch VIII (inkl. KiCK; TAG; KiföG)
Verordnung:
- Lebensmittelhygieneverordnung
Empfehlungen:
- Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Ausgestaltung der Kindertagespflege
- Fachliche Empfehlungen zur Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung der unter Dreijährigen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Landesebene
Gesetze:
- Landesjugendhilfegesetz
- Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
- Sächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz
- Sächsischer Bildungsplan
Verordnungen:
- Sächsische Kindertageseinrichtungen-Finanzierungsverordnung
- Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte
- Sächsische Integrationsverordnung
Empfehlungen:
- Fortschreibung der Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege
- Empfehlung zur laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege
- Empfehlungen des Landesjugendamtes Sachsen zur Fachberatung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- Qualitätskriterien für die Kindertagespflege im Freistaat Sachsen
- Fortschreibung der Empfehlung des Sächsischen Landesjugendamtes zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Freistaat Sachsen
Verwaltungsvorschriften/Informationen:
- Information des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport Anforderungen an die Lebensmittelhygiene in Zusammenhang mit der Prüfung bzw. Erteilung der Erlaubnis für Kindertagespflegepersonen
- Merkblatt über Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege
Für die Kindertagespflege relevante Urteile finden Sie im Bereich Lexikon unter den Punkten „Urteile“