Neues Urteil zur Bedarfsplangestaltung und Kündigung der Finanzierungsvereinbarung in der Kindertagespflege
Urteil stärkt die Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.
✔ Onlineanmeldungen ist wieder möglich (09.02.2026).
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Ihr Team der IKS
Die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen (IKS) begleitet und unterstützt seit 2009 landesweit die kontinuierliche Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der familiennahen Kindertagespflege in Sachsen.
Die IKS arbeitet nach dem Grundsatz: Vernetzen - Stärken - Professionalisieren.
Urteil stärkt die Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.
Erfahrungen von Fachkräften zur Bedarfsplanung gefragt. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis 22.02.2026 möglich.
Antragstellung für das Jahr 2026 noch bis zum 28. Februar 2026 möglich
Versicherungsbeiträge (Stand Januar 2026)