Vertretung
Damit Kinder auch in Ausfallzeiten der vertrauten Kindertagespflegeperson (KTPP) sicher und gut betreut werden, ist es wichtig, dass jede KTPP in ein funktionierendes Vertretungssystem eingebunden ist. Hierbei sollte beachtet werden, dass den Eltern und vor allem den Kindern die Ersatzbetreuungsperson vertraut ist und es möglich war, bereits im Vorfeld eine Beziehung zu dieser Person aufzubauen. Hierfür bedarf es einer intensiven Eingewöhnung.
Um Vertretungszeiten möglichst gering zu halten, sollten Urlaubszeiten und andere planbare Ausfallzeiten rechtzeitig mit den Eltern abgestimmt werden, so dass eine Ersatzbetreuung bestenfalls nur für kurzfristige, unvorhersehbare Ausfallzeiten genutzt werden muss.
Das Erheben eines zusätzlichen Elternbeitrages für die Ersatzbetreuung ist rechtlich nicht zulässig.
Wird Kindertagespflege (KTP) nach § 3 SächsKitaG angeboten handelt es sich um ein kommunales Angebot. Die Verantwortung für die Bereitstellung einer Vertretung sowie deren Finanzierung trägt die Kommune in Abstimmung mit dem Jugendamt.
Wird KTP nach § 23 SGB VIII - und nicht nach SächsiKitaG finanziert - angeboten, trägt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) die Verantwortung für die Bereitstellung einer Vertretung sowie deren Finanzierung. Die Betreuung von Kindern einer zugelassenen KTPP durch eine nicht zugelassene Ersatzperson, in deren Abwesenheit, gilt als nicht gesetzeskonform und kann den fristlosen Entzug der Zulassung zur Folge haben.
Die Ausfallzeiten von KTPP sollten bereits in der Bedarfsplanung gemäß § 8 SächsKitaG berücksichtigt werden.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Vertretungsperson die Geeignetheit für die Tätigkeit vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) bestätigt wurde. Dies erfolgt mittels Eignungsbescheid. Vertretungspersonen müssen immer vom Jugendamt zugelassen sein, ausgenommen davon sind Notfallsituationen.
Weitere Informationen zum Thema Vertretung (Vertretungsregelungen/-systeme) finden Sie in der Broschüre der Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen (IKS) "Vertretung in der Kindertagespflege. Grundlagen und Ansätze – eine sächsische Arbeitshilfe".
Hinweise zur steuerrechtlichen Behandlung von Freihalteplätzen
Eine Arbeitshilfe der IKS für Sachsen
Jede Kommune ist gesetzlich verpflichtet, eine belastbare Vertretungslösung für die Kindertagespflege vorzuhalten und zu finanzieren. Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über rechtliche Grundlagen, Finanzierungsaspekte, Vertretungsmodelle und mittels Praxisbeispiel, Hinweise zum Abruf von Bundesmitteln.