FAQ des SMK zur Neuregelung §7 SächsKitaG
Fragen und Antworten zur Neuregelung des §7 des Gesetz über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG)
Fragen und Antworten zur Neuregelung des §7 des Gesetz über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat von Januar 2019 bis Dezember 2022 das Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ gefördert.
Rückwirkend zum 01. Januar 2023 tritt die aktualisierte Richtlinie zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in Kraft. Eine Antragstellung beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) ist ab sofort möglich.