Veröffentlichung der Formulare "Elternerklärung" und "Arztauskunft"
Durch die Novellierung des Sächsischen Kita-Gesetzes entfällt nach § 7 Absatz 1 SächsKitaG die bisher notwendige sogenannte "Kita-Tauglichkeitsuntersuchung". Eltern sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kindes, die sich in der Kindertagesbetreuung auswirken können, der Leitung der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegeperson mitzuteilen.
Hierzu dient das Formular Elternerklärung
Vor erstmaliger Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung bzw. gegenüber der Kindertagespflegeperson müssen Eltern zudem nachweisen, dass das Kind ärztlich untersucht worden ist. Dies kann nun mit der Gelben Karte (auf der die Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter mit den sogenannten U-Untersuchungen bestätigt werden) geschehen. Liegt keine Vorsorgeuntersuchung vor, muss ein Nachweis über eine ärztliche Untersuchung eingeholt werden. Die notwendige Bescheinigung finden Sie hier: Arztauskunft
Quelle: KitaBildungsserver