Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen zum Vorgehen bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat im Oktober 2023 neue "Empfehlungen zur Umsetzung von § 8a Abs. 5 SGB VIII. Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen zum Vorgehen bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen“ veröffentlicht: Hier gelangen Sie zu den Empfehlungen
In den Empfehlungen werden eine Vielzahl von Gesichtspunkten und Aspekten aufgezeigt, die bei einer Vereinbarung mit Kindertagespflegepersonen beachtet werden sollten. Zunächst werden Ziel und Inhalt der Neuregelung klargestellt und konkretisiert. Im Weiteren umfassen die Empfehlungen Hinweise zur fachlichen und organisatorischen Umsetzung unter der Berücksichtigung der Besonderheiten der Kindertagespflege. Das umfasst speziell folgende Bereiche:
- Beratung und Begleitung durch die Fachberatung und insoweit erfahrene Fachkraft
- Fortbildung und Qualifizierung
- Information und Beteiligung der Eltern
- weitere Besonderheiten bei Kindertagespflegepersonen
Ergänzend zu den Empfehlungen verweist die Fachgruppe auf die vom BMFSFJ publizierte Fachbroschüre von Jörg Maywald (2019) zum Thema „Schutz vor Kindeswohlgefährdung in der Kindertagespflege“