Evaluation und Fortschreibung Sächsischer Bildungsplan
Der Sächsische Bildungsplan stellt in Ausbildung und Praxis die verbindliche pädagogische Grundlage für die Arbeit in den sächsischen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege dar. Er versteht sich als thematisch-methodische Orientierungshilfe und als ein Instrument für die Professionalisierung pädagogischer Fachkräfte sowie zur Ausgestaltung des Bildungsauftrages in Kindertagespflege, Kinderkrippen, Kindergärten und Horten. In einem ganzheitlichen und demokratischen Bildungsverständnis steht dabei das Kind als Akteur seiner eigenen Entwicklung im sozialen Miteinander im Mittelpunkt der pädagogischen Prozesse. Es ist dabei zu unterstützen, zu motivieren und durch gezielte Anleitung beim Erwerb von Kompetenzen zu fördern.
Der Sächsische Bildungsplan in seiner vorliegenden Form berücksichtigt bereits jetzt die unterschiedlichen Bedingungen unter denen Kinder aufwachsen. Gleichwohl hat u.a. durch gesellschaftliche, technische oder politische Entwicklungen auch in Sachsen die Heterogenität von Faktoren und Bezügen, die sich auf die frühkindliche Entwicklung auswirken, zugenommen.
Aus diesem Grund wird zur Sicherung der hohen qualitativen Standards in sächsischen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung der pädagogische Orientierungsrahmen in Form des Sächsischen Bildungsplanes derzeit auf die aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen hin überprüft und in geeigneter Form fortgeschrieben.
Evaluation Sächsischer Bildungsplan
Der Sächsische Bildungsplan ist die Arbeitsgrundlage für die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege. Aktuell wird der Bildungsplan durch das Zentrum für Forschung, Weiterbildung und Beratung gGmbH an der Evangelischen Hochschule Dresden in Kooperation mit der Hochschule Zittau/Görlitz evaluiert und überarbeitet.
Die Umsetzung des Gesamtprozesses ist auf mehreren Ebenen partizipativ angelegt. Da am Fortschreibungsprozess ein großes öffentliches Interesse besteht und die Bedarfe der Praxis ausdrücklich berücksichtigt werden sollen, besteht die Möglichkeit und die Bitte, sich an der Befragung zu beteiligen.
Das Beteiligungsportal wird zwischen dem 15. Januar 2025 und dem 19. Februar 2025 für alle Interessierten geöffnet sein.
Sie gelangen über zwei Wege zu dem Portal:
QR-Code: