Die „Fakten und Empfehlungen für die Regelungen in der Kindertagespflege“ aktualisiert
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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt jährlich umfangreiche Erläuterungen und Empfehlungen zur Umsetzung der Regelungen in der Kindertagespflege heraus. Dieses Papier wurde jetzt aktualisiert. Eine wichtige Änderung: Die Betriebskostenpauschale kann in der Steuererklärung für das Jahr 2023 zum ersten Mal mit max. 400 € angesetzt werden.
Download: aktualisierte Fassung Fakten und Empfehlungen für die Regelungen in der Kindertagespflege