Bundesregierung nimmt Gesetzesentwurf des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung an

In der Fachinformation vom September (S.9) berichtete die IKS bereits über den Beschluss des Bundeskabinetts zum Entwurf für das weiterentwickelte Kita-Qualitätsgesetz.

Nun hat der Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren zum weiterentwickelten KiTa-Qualitätsgesetz abgeschlossen und wird weitere vier Milliarden Euro in den nächsten zwei Jahren investieren.

Die Bundesregierung informierte wie folgt: „Am 18. Oktober stimmte der Bundesrat dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu, nachdem der Bundestag bereits am 10. Oktober grünes Licht gegeben hatte. Mit dem Gesetz wird das KiTa-Qualitätsgesetz über 2024 hinaus fortgesetzt und inhaltlich weiterentwickelt. Der Bund setzt damit sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro.“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Soziales)

Den Link zur Meldung finden Sie hier:

BMFSFJ - Bundesregierung investiert weitere vier Milliarden Euro in KiTa-Qualität

Hintergrundinformationen und weitere Inhalte, sowie einen Kommentar der IKS finden Sie auf Seite 9 der Fachinformation von September:

Fachinformation September 2024