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Corona-Schnelltests an Schulen und Kindertageseinrichtungen
13 . Januar 2021
Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen ab Montag den 8. Februar 2021 alle Schulen und die Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen.
Das pädagogische Personal erhält die Möglichkeit, sich vor Wiederaufnahme der Beschäftigung einmalig freiwillig per Antigen-Schnelltest (POC-Test) beim zuständigen Hausarzt testen zu lassen. Die Kosten des Tests werden vom Freistaat Sachsen übernommen.
Hinweis: Dieses Angebot gilt nicht für Kindertagespflegepersonen, sondern nur für in Kindertageseinrichtungen tätige Personen.