[Für den Schulbetrieb und die Kindertagesbetreuung in Sachsen hat die Staatsregierung am 30. April 2020 eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung -- SächsCoronaSchVO beschlossen.\ ]

Danach sind Betreuungsangebote in der Kindertagespflege ab dem 4. Mai 2020 wieder möglich. 

 

Öffnen Sie Ihre Kindertagespflegestelle - zum Schutz für sich, Ihrer betreuten Kinder und deren Eltern:

  • schrittweise (bspw. stundenweise Betreuung, versetzter Betreuungsbeginn für die Kinder, vorerst ggf. auch erst einmal für Eltern, die keine andere Möglichkeit zur Betreuung ihres Kindes haben, etc.), 
  • nur mit einem Hygienekonzept,
  • nur mit einem pädagagogischen Konzept, welches dieser besonderen Situation und den damit verbundenen Bedürfnissen der Kinder gerecht wird.
  • Ermöglichen Sie den Kindern zwingend eine Eingewöhnung bzw. ausreichend Zeit, um wieder in der Kindertagespflegestelle und bei Ihnen anzukommen.

 

[Tagesbrief 30/20 vom 30.04.2020 zum Corona-Virus: ][[[c106fa501301527b51349e1ae4d5d6f7.pdf]]]

[Sächsische Corona-Schutz-Verordnung -- SächsCoronaSchVO vom 4. Mai 2020: ]<083d1fd9a1bfff43788ebf5f5d4e087d.pdf>

[Grundlage für die stufenweise Öffnung der Betreuungsangebote bildete der Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) gemeinsam mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.04.2020 sowie die ][Empfehlung der AG Kita für einen gemeinsamen Rahmen der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote ][von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie]

[ ]

 

Sehr geehrte TagesEltern und Berater*innen,

 

die aktuelle Situation ist für alle eine Herausforderung. Wir versuchen Antworten auf Ihre Fragen zu geben oder diese entsprechend weiterzuleiten. Alle Informationen, möchten wir Ihnen gebündelt zur Verfügung stellen.

Zur besseren Übersicht finden Sie alle aktuellen Informationen in einer FAQ-Liste unter dem Link: https://iks-sachsen.de/corona_faq

 

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