Mit dem Einstellen des Betreuungsangebotes in Sachsens Kitas und Kindertagespflegestellen im Rahmen der Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 (und ihren jeweiligen Aktualisierungen), sind zahlreiche Fragen über den Umgang und die Finanzierung der nicht erbrachten Betreuungszeiten entstanden.

Der Freistaat Sachsen hat versichert, den allgemeinen Landeszuschuss sowie den Landeszuschuss zur Finanzierung der mittelbaren pädagogischen Tätigkeit weiter zu gewähren und die Elternbeiträge zu übernehmen. Keine einheitliche Regelung für Sachsen gibt es derzeit hinsichtlich der Übernahme des Kommunalanteils durch die Gemeinde. Kultusminister Christian Piwarz wandte sich in einem Schreiben vom 27.03.2020 mit deutlichen Worten an die Kommunen. In diesem wird betont, dass die sächsische Regierung erwartet, dass die laufenden Geldleitungen inklusive des Kommunalanteils weiterhin übernommen und an die Kindertagespflegepersonen ausgezahlt werden.

Die Stadt Freital wandte sich in einem Schreiben vom 09.04.2020 per Email an die Tagesmütter*väter in Freital. In diesem wurde verkündet, dass die Stadt die laufenden Geldleistungen erst einmal unter Vorbehalt und darlehensweise auszahlt. Die Tageseltern in Freital waren sowohl über dieses finanzielle Vorgehen als auch über den menschichen Umgang mit Ihnen empört. Der Aufschrei sowohl unter den Tagesmüttern*vätern als auch im Stadtrat waren groß. Im Presseartikel vom 17.04.2020 werden zahlreiche Stimmen dazu zitiert. Am 16.04.2020 beschloss der Stadtrat, den Tageseltern die Zeiten, in denen sie keine Betreuung im Zuge der Allgemeinverfügung leisten so zu finanzieren, als hätten sie Kinder in Betreuung gehabt.

Die vollständigen Artikel können Sie hier nachlesen:

Presseartikel (15.04.2020): \"Freital verschreckt seine Tagesmütter\"

Presseartikel (17.04.2020): \"Freital bezahlt Erzieher auch für Corona-Zeit\"

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