Seit 2019 soll durch das Gesetz zur „Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (Gute-KiTa-Gesetz) die Qualität der frühkindlichen Betreuung in den Blick genommen werden. Bis 2022 unterstützt die Bundesregierung dieses Vorhaben finanziell. Eine Fortsetzung erfährt dieses Gesetz nun, seitens der Bundesregierung, mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) und insgesamt vier Milliarden Euro für die Jahre 2023 und 2024.

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