Mit Begin des Regelbetriebs zum 31. August 2020 sind die strengen Auflagen für die Eingewöhnung aufgehoben.

Es gilt nun:

  • Die Eingewöhnung findet während der Betreuungszeit statt.

  • Die Eltern des einzugewöhnenden Kindes tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung und dürfen im Rahmen der Eingewöhnung in die Gruppenräume.

  • Der Aufenthalt dieser Eltern in der Kindertagespflegestelle wird dokumentiert. Dafür sind die Kontaktdaten sowie die Zeit des Aufenthaltes vier Wochen zu speichern.

 

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