{width="221" height="NaN"}
Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 die Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) zunächst bis zum 31.03.2021 beschlossen.
Soziale Dienstleister erhalten mit dem SodEG finanzielle Zuschüsse, wenn sie ihre Arbeit aufgrund der aktuellen Situation vor Ort nicht erbringen können. Dafür unterstützen sie bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie vor Ort, wenn es nötig ist.
Nach dem SodEG zählen auch Kindertagespflegepersonen zu sozialen Dienstleistern.
Weitere Informationen zum SodEG:
Pressemitteilung zur SodEG-Verlängerung hier
FAQ der IKS: Können Kindertagespflegepersonen SodEG beantragen?
"Bürgermeister erzählen - Teil 2: Tharandt"
Weitere Videos der IKS sehen Sie auf unserem Youtube-Kanal!
Montag 09 - 14 Uhr
Donnerstag 09 - 15 Uhr
Freitag 09 - 14 Uhr
Telefon: 0375 / 883 780 02
📌 KONTAKT
Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V.
Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen
Stiftstraße 11
08056 Zwickau
Tel: 0375 - 883 780 01
E-Mail: info@iks-sachsen.de
Kontakt | Impressum | Datenschutz | Teilnahmebedingungen | Infos zu unseren digitalen Veranstaltungen