Logo_BMAS{width="221" height="NaN"}

Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 die Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) zunächst bis zum 31.03.2021 beschlossen.

Soziale Dienstleister erhalten mit dem SodEG finanzielle Zuschüsse, wenn sie ihre Arbeit aufgrund der aktuellen Situation vor Ort nicht erbringen können. Dafür unterstützen sie bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie vor Ort, wenn es nötig ist.

Nach dem SodEG zählen auch Kindertagespflegepersonen zu sozialen Dienstleistern.

 

Weitere Informationen zum SodEG:

Pressemitteilung zur SodEG-Verlängerung hier

FAQ der IKS: Können Kindertagespflegepersonen SodEG beantragen?

 

 

 

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag