Wie dem Artikel der Taucha kompakt zu entnehmen ist, scheint die Geduld und Langatmigkeit der Kindertagespflegepersonen nun belohnt worden zu sein.

Ab Februar 2023 soll sich die Geldleistung nun am Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst des öffentlichen Dienstes (TVöD SuE), Tarifgruppe S 3 Stufe 3 orientieren. Damit folgt die Stadt der „Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege“ hinsichtlich der leistungsgerechten Vergütung.

Bezüglich der Sachkosten wurde bereits mehrfach gerichtlich festgestellt, dass es zwingend einer nachvollziehbaren Kalkulation bedarf, welche dann durch die Anzahl der Kinder (i.d.R. fünf) geteilt werden. Dabei sollten die Kosten für die Räumlichkeiten, Strom, Heizung, Reinigung, Büromaterialien, Einrichtungsgegenstände, pädagogische Materialien, Kosten für Hygiene, für Fortbildungen, Versicherungen u.a. beinhaltet sein. Die benannten Beträge für die mittelbare pädagogische Tätigkeit sowie die anteilige bzw. vollständige Übernahme der Versicherungsbeiträge, hat der Gesetzgeber bereits im Vorfeld festgelegt.

Erfreulich ist, dass die Kindertagespflegepersonen der Stadt eine Mehreinnahme verzeichnen können.

Offen bleibt hierbei, wie auskömmlich die berechnete Summe ist und wie die Stadt mit Urlaubs-, Fortbildungs- oder Kranktagen der Kindertagespflegeperson umgeht. Empfohlen wird hier durch das Landesjugendamt Sachsen entweder, die Weiter-Finanzierung einer im Vorfeld definierten Anzahl von Tagen oder die entsprechende Erhöhung der Geldleistung, um den Betrag für eine bestimmte Anzahl von Fehltagen. Somit hat die Kindertagespflegeperson die Möglichkeit selbst Rücklagen für diese Fälle zu bilden.

Doch wissen wir auch, dass es an mancher Stelle nicht nur die Zahlen sind, die über Zufriedenheit entscheiden, sondern auch „weiche Faktoren“, wie der Umgang miteinander, das Vertrauensverhältnis zu den öffentlichen Stellen, das aufeinander zugehen in besonderen Situationen. Vielleicht wiegt dies für die Tauchaer Tagemütter:väter viel mehr, als die 44€ die sie nun monatlich pro Kind mehr erhalten. Den vollständigen Artikel der Taucha kompakt finden Sie unter der Internetseite: https://www.taucha-kompakt.de/2023/entscheidung-im-stadtrat-tagesmuetter-bekommen-ab-februar-44-euro-mehr-pro-kind/

Die Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege zum Download finden Sie hier

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