Mit der Änderung des SGB VIII 2021 wurde insbesondere der Kinderschutz in den Blick genommen
Gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII sind einer Kindertagespflegeperson die angemessenen Kosten, die für den Sachaufwand entstehen, zu erstatten.
OnlineToolbox der Deutschen Kinder- und jugendstiftung zum Thema Kinderbeteiligung
Durch das KiTa-Qualitätsgesetz findet das Gute-KiTa-Gesetz nach 2022 bis Ende 2024 eine Verlängerung und Weiterentwickelung.