Ab 25. Mai 2021 haben alle Eltern, die arbeiten gehen und ihr Kind nicht anderweitig betreuen lassen können, Anspruch auf eine Notbetreuung. Eine spezielle Berufsgruppenzugehörigkeit ist nicht mehr erforderlich. Deshalb ist auch die Arbeitsbescheinigung als Nachweis in der Kita oder Schule nicht mehr notwendig. Ausreichend ist nunmehr eine selbst verfasste schriftliche Erklärung gegenüber der Schule und/oder Kita, dass eine Betreuung des Kindes berufsbedingt nicht möglich ist.

Weitere Informationen:

Medienservice Sachsen, Blogbeitrag vom 20.05.2021

SMS: \"1. Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung\"

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