Das OVG entschied, dass eine Erlaubnis zur Kindertagespflege aufzuheben ist, wenn die Tagespflegeperson es an der notwendigen Kooperationsbereitschaft und Transparenz gegenüber den Erziehungsberechtigten fehlen lässt.
Das Urteil finden Sie hier.
"Bürgermeister erzählen - Teil 2: Tharandt"
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