Die neue \"Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie (Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 13. August 2020) finden Sie hier.

Das dazugehörige Formular zur Gesundheitsbestätigung finden Sie hier.

Die Allgemeinverfügung wird ab 31.08.2020 wirksam. 

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