Die Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) vom 20. September 2010 wurde am 8. Dezember 2020 durch die Erste Verordnung zur Änderung der Sächischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischen vom sächsischen Staatsministerium für Kultus geändert. Aller Änderungen sind zum 30.12.2020 in Kraft getreten und rechtswirksam.\ Die im § 3 Satz 5 neu aufgenommene Regelung zur fachlichen Eignung von Personen, die ausschließlich Ausfallzeiten bis zu drei Monaten abdecken, kann für die Kindertagespflege eine Erweiterung und Erleichterung im Hinblick auf die Umsetzung geeigneter Vertretungslösungen sein.

Weitere Informationen:

Anschreiben mit Erläuterungen und Hinweisen zu den wesentlichen Änderungen

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