Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität. Der Monitoringbericht 2022 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt einen aktuellen Einblick in die Umsetzung innerhalb der einzelnen Bundesländer und nimmt Bezug auf Kita und Kindertagespflege.

Der Freistaat Sachsen nutzt die Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz für Maßnahmen in den Handlungsfeldern

  • „Fachkraft-Kind-Schlüssel“
  • „Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte“
  • „Stärkung der Kindertagespflege“
  • „Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen“ Im Bericht werden die gewählten Handlungsfelder sowie deren detaillierte Umsetzung dargestellt.

Besonders benannt werden kann an dieser Stelle, die Finanzierung von Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten in der Kindertagespflege, welche zum 1. Juni 2019 in Kraft trat und unbefristet gewährt wird. Weiterhin kann die Förderung der Finanzierung von Ausfallzeiten (mindestens 38 Ausfalltage zum Beispiel für Krankheit, Urlaub, Fortbildung) besonders hervorgehoben werden. Dabei soll sich die Höhe der Vergütung für die Ausfalltage an der Höhe der laufenden Geldleistung orientieren. (Monitoringbericht S. 588/589)

Den Monitoringbericht zum KiQuTG 2022 finden Sie zum Download hier.

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag