Der Freistaat Sachsen nutzt die Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz für Maßnahmen in den Handlungsfeldern
Besonders benannt werden kann an dieser Stelle, die Finanzierung von Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten in der Kindertagespflege, welche zum 1. Juni 2019 in Kraft trat und unbefristet gewährt wird. Weiterhin kann die Förderung der Finanzierung von Ausfallzeiten (mindestens 38 Ausfalltage zum Beispiel für Krankheit, Urlaub, Fortbildung) besonders hervorgehoben werden. Dabei soll sich die Höhe der Vergütung für die Ausfalltage an der Höhe der laufenden Geldleistung orientieren. (Monitoringbericht S. 588/589)
Den Monitoringbericht zum KiQuTG 2022 finden Sie zum Download hier.