Corona Aufgrund der aktuellen Veränderungen der Cororna-Schutzmaßnahmen, ergeben sich für die Kindertagespflege ab 17. Januar 2022 folgende Änderung:

"Für Personen, die Kinder ... zum Bringen oder Abholen kurzzeitig begleiten oder sich in einer in § 1 Absatz 1 genannten Schule oder Einrichtung zu betriebsfremden Zwecken aufhalten, gelten die Regelungen zur Maskenpflicht der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung, in ihrer jeweils geltenden Fassung, entsprechend."

Quelle: § 4 Abs. 1b SchulKitaCoVO

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