Ab Montag, 14. Dezember 2020 bis einschließlich 08. Januar 2021 gehen Kindertagespflegestellen und Kindertageseinrichtungen in den Notbetrieb.*

\"Um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, wird die Notbetreuung nur für einen eng begrenzten Personenkreis systemrelevanter Berufe angeboten. Näheres regelt eine neue Corona-Schutz-Verordnung, die am Freitag in einer Sondersitzung des Kabinetts beschlossen wird.\"(Blogbeitrag https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/12/08/harter-lockdown-fuer-schulen-und-kitas/)

Bis zur Veröffentlichung weiterer Details und Maßnahmen gelten die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 27. November 2020. Näheres dazu in unserem Beitrag \"Corona-Schutzmaßnahmen für die Kindertagespflege in Sachsen ab Dezember 2020\".

 

*(Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html)

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