Unter Betrachtung der derzeitigen Entwicklungen ist leider nicht auszuschließen, dass auch in Kindertageseinrichten oder Kindertagespflegestellen betreute Kinder oder tätige Personen von einer Infektion mit dem Virus betroffen sein können. Aus diesem Anlass hat das SMK ein Schreiben dazu veröffentlich. Sie können es hier herunterladen.

Umfangreiche Hinweise über den Virus SARS CoV2 sowie zu den allgemeinen Hygienregeln (z. B. Händehygiene, Husten- und Niesregeln, Abstand halten) finden Sie unter www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2

Merkblatt für Bildungseinrichtungenzum neuartigen Coronavirus der BZgA: Download hier

In begründeten Verdachtsfällen besteht Meldepflicht gemäß § 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Deshalb wäre dann unverzüglich durch die Leitung der Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflegeperson eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt vorzunehmen.

Im Falle eines Verdachts sollen die betreffenden Personen vorsorglich zu Hause bleiben und das zuständige Gesundheitsamt bzw. den Hausarzt telfonisch kontaktieren.

Wir möchten für kurzfristige Informationen auf die ständig aktualisierten Informationen des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) verweisen.

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