Corona Das Kultusministerium hat am 22. November 2021 aktualisierte Handlungsempfehlungen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb veröffentlicht. Sie basieren auf der Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 20. November 2021.

Zentrale Aussagen:

In allen sächsischen Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) sind die nötigen Strukturen zu schaffen, um den eingeschränkten Regelbetrieb umzusetzen. In Kindertagespflegestellen findet die Betreuung im Regelbetrieb statt.

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