Das Kultusministerium hat am 2. Juni 2021 Handlungsempfehlungen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen veröffentlicht.
In Teil A finden sich Informationen zu Hygienemaßnahmen, wie z.B. zu Zutrittsverboten, Hygienekonzepte, Gesundheitszustand, Maskenpflicht bzw. Betreuungsumfang.
Teil B befasst sich mit Regelungen für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz bzw. entsprechenden landesrechtlicher Regelungen.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus stellt klar, dass die Angebote der Gruppenprophylaxe im Unterpunkt ärztliche und zahnärztliche Kontrolluntersuchungen bereits inbegriffen waren. Zur besseren Verständlichkeit wurden die Handlungsempfehlungen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen am 2. Juni 2021 aktualisiert und um die Angebote der Gruppenprophylaxe ergänzt.
Zentral für die Kindertagespflege:
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