Das Kultusministerium hat am 2. Juni 2021 Handlungsempfehlungen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen veröffentlicht.

In Teil A finden sich Informationen zu Hygienemaßnahmen, wie z.B. zu Zutrittsverboten, Hygienekonzepte, Gesundheitszustand, Maskenpflicht bzw. Betreuungsumfang.

Teil B befasst sich mit Regelungen für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz bzw. entsprechenden landesrechtlicher Regelungen.

Handlungsempfehlungen als PDF

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus stellt klar, dass die Angebote der Gruppenprophylaxe im Unterpunkt ärztliche und zahnärztliche Kontrolluntersuchungen bereits inbegriffen waren. Zur besseren Verständlichkeit wurden die Handlungsempfehlungen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen am 2. Juni 2021 aktualisiert und um die Angebote der Gruppenprophylaxe ergänzt.

Zentral für die Kindertagespflege:

  • Das Zutrittverbot gilt nicht für die Kindertagespflege.**

  • Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes gilt für alle einrichtungsfremden Personen beim Aufenthalt in der Kindertagespflegestelle sowie in dem dazugehörigen Außengelände.**

  • Regelungen zur Sicherstelung der Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten, regelmäßiges Lüften, Abstand einhalten zwischen den Erwachsenen bleiben wie bisher bestehen.**

  • Bei einer Inzidenz niedriger als 165/100.000 Einwohner im Landkreis bzw. in der Kreisfreien Stadt findet die Betreuung im Regelbetrieb statt.**

  • Bei einer Inzidenz höher als 165/100.000 Einwohner im Landkreis bzw. in der Kreisfreien Stadt findet je nach aktuell geltenden Regelungen Notbetreuung statt.**

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