Das Kultusministerium hat am 15. Juni 2021 aktualisierte Handlungsempfehlungen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen veröffentlicht.
In Teil A finden sich Informationen zu Hygienemaßnahmen, wie z.B. zu Zutrittsverboten, Hygienekonzepte, Gesundheitszustand, Maskenpflicht bzw. Betreuungsumfang.
Teil B befasst sich mit Regelungen für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz bzw. entsprechenden landesrechtlicher Regelungen.
Die aktualisierte Fassung wurde dahingehend klargestellt, dass unter den Regelungen der Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung (SchulKitaBetrEinschrVO) vom 10. Juni 2021 auch die Teilnehmenden an Elternabende vom Zutrittsverbot ausgenommen sind.
Zentral für die Kindertagespflege:
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