Am 06.06.2018 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz -- GKV-VEG) beschlossen. 

Der Gesetzentwurf beinhaltet die Absenkung (Halbierung) der Beitragsbemessungsgröße für hauptberuflich Selbstständige. Davon würden auch die Kindertagespflegepersonen profitieren. Für diese gilt aktuell die bis zum 31.12.2018 befristete Sonderregelung, als nebenberuflich selbstständig eingestuft werden zu können. Mit Auslaufen dieser Sonderregelung würden die Kindertagespflegepersonen als hauptberuflich Selbstständige eingestuft mit der Konsequenz eines deutlich höheren Beitrages. Die nunmehr geplante Absenkung der Beitragsbemessungsgröße für hauptberuflich Selbstständige würde auch für die Kindertagespflegepersonen einen geringeren Beitrag sowie eine geringere hälftige Erstattung durch die Kommunen bedeuten. Konkrete Informationen zum weiteren Verfahren liegen aktuell noch nicht vor. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Die Pressemeldung finden Sie hier.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.

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