Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) hat Präventionsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Regelbetriebes zusammengefasst und ausführlich begründet. 

„Das übergeordnete Ziel besteht darin, Kindern und Jugendlichen in Zukunft den Besuch von Kitas und Schulen zu ermöglichen und eine völlige Lockdown Situation zu vermeiden. Gleichzeitig soll für Erzieher sowie für Lehrer (und weiteren in den Einrichtungen engagierten erwachsenen Kontaktpersonen) eine sichere Arbeitssituation und ein angemessener Schutz vor Ansteckung gewährleistet werden. Dieser gilt auch für die Familien der Kinder, der Lehrer und des Betreuungspersonals." (S. 4) 

„Die gegenwärtig verfügbaren Daten sprechen für eine nach Alter der Kinder und Jugendlichen differenzierten Strategie der zukünftigen Präventionskonzepte, um das Risiko von Infektionsereignissen zu minimieren, diese einzugrenzen und das pauschale Schließen von Kitas und Schulen (Gemeinschaftseinrichtungen) als Erstmaßnahme zu verhindern." 

In einer Übersicht haben die Autoren Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Grundschulalter und weiterführenden Schulen sowie Maßnahmen in Krippen, Kitas und Kindertagespflegen zusammengefasst. 

Die Übersicht (Auszug aus den „Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Regelbetriebs und zur Prävention..." -- siehe Link weiter unten) ist als Anhang beigefügt. 

Nach derzeitigem Stand gilt für Kinder ein geringeres Erkrankungs- und Übertragungsrisiko. Mit Blick auf die Bedeutung der Erwachsenen für das Infektionsgeschehen wird für Fachkräfte und Lehrer zum Fremd- und Eigenschutz auf die Einhaltung der AHA-Regeln -- auch im privaten Bereich -- verwiesen: Abstandswahrung, Händewaschen, Tragen einer Alltagsmaske sowie regelmäßiges Lüften. 

Eine sachlich fundierte professionelle Aufklärung und Beratung des Personals durch eine betriebsärztliche Bewertung in Abstimmung mit dem behandelten Arzt sollen Befürchtungen sowie auch Selbstbeurteilungen des Risikos begegnen. 

Frühes Erkennen von relevanten Symptomen bei sich und anderen, Kommunikation und Kooperation von Einrichtungsleitung mit den zuständigen Behörden sowie die aktive Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und Sorgeberechtigten in das Gesamtkonzept der jeweiligen Einrichtung sind unerlässlich. 

Es gilt mit SARS-CoV-2-Infektionen umzugehen und das Risiko für lokale Ausbrüche zu minimieren. Regelbetrieb ist unter Wahrung von definierten und basalen Hygienestandards sowie unter Beachtung der jeweiligen spezifischen Rahmenbedingungen möglich. 

„Die Aufhebung bzw. Einschränkung des Regelbetriebes bedarf eines begründeten strukturieren und transparenten politischen Entscheidungsprozesses, in dessen Mittelpunkt die Wahrung der Bildungs- und sozialen wie psychischen Interessen der Kinder und Schüler in Abwägung zu den konkreten Infektions- und Erkrankungsrisiken steht. Dabei müssen vor allem auch die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit besonderen Bedürfnissen oder Unterstützungsbedarf mindestens in gleicher Weise berücksichtigt werden wie die der anderen Kinder und Jugendlichen." 

Komplette Schließungen ohne konkreten Risikobezug zur Schule bzw. Kita sind nicht gerechtfertigt. Eine vollständige Schließung einer Einrichtung darf erst am Ende stehen. Bei Auftreten von Infektionsfällen muss es Ziel sein, das Infektionsgeschehen auf einen umschriebenen Bereich einzugrenzen (Kitagruppe, Schulklasse, Kurssystem oder Jahrgang...) durch Intensivierung von Hygieneregeln (Tragen von Alltagsmasken) oder der Organisation des Schulbetriebes nach Aspekten der konstanten Gruppenbildung. 

Dafür bedarf es eines, bereits im Vorfeld von einem Krisenstab/Präventionsgruppe in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt erarbeiteten Hygienekonzepts, welches das Vorgehen bei Einzelfällen oder Ausbrüchen von SARS-CoV-2 Infektionen in der Einrichtung festlegt. 

Verwiesen wird darauf, dass es dringend sensitive Verfahren zur Probengewinnung (z.B. Speichelproben) für Kinder bedarf. Eine generelle Testung aller symptomatischen Kinder ist, so die Autoren, aus logistischen und kapazitativen Gründen unrealistisch. Deshalb sollte die Indikation für einen Test anhand von benannten Kriterien begründet werden (s.S. 11).  Einrichtungen sind nicht berechtigt, „negative Tests" als Voraussetzung zur Wiederaufnahme zu verlangen. 

Die von der DAKJ zusammengestellten „Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines Regelbetriebs und zur Prävention von SARS-CoV-2-Ausbrüchen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung oder Schulen unter Bedingungen der Pandemie und Kozirkulation weiterer Erreger von Atemwegserkrankungen" sind unter folgendem Link nachzulesen: 

https://www.dakj.de/allgemein/massnahmen-zur-aufrechterhaltung-eines-regelbetriebs-und-zur-praevention-von-sars-cov-2-ausbruechen-in-einrichtungen-der-kindertagesbetreuung-oder-schulen-unter-bedingungen-der-pandemie-und-kozirkulat/ 

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag