Der Freistaat Sachsen stellt für einen definierten Personenkreis (u. a. Personal in der Kindertagespflege) eine einmalige kostenfreie Testung zur Verfügung. 

 

Testen lassen können sich asymptomatische Mitarbeiter*innen, die ihren Dienst ab dem 31. August 2020 wieder in den definierten Einrichtungen wiederaufnehmen und deren Reiserückkehr max. 72 Stunden zurück liegt.

 

Das Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt finden Sie hier

 

Den dazugehörigen Berechtigungsschein für die Testung finden Sie hier.

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