Kindertagespflegepersonen, welche Kontakt mit infizierten Personen hatten, selbst aber (noch) keine Symptome einer Erkrankung zeigen (asymptomatische Kontaktpersonen), können sich beim Gesundheitsamt oder einer beauftragten Stelle kostenfrei testen lassen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium in einer Verordnung erlassen und bekannt gegeben.
Die vollständige Verordnung finden Sie hier.
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"Bürgermeister erzählen - Teil 2: Tharandt"
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Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen
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