Der Paritätische Gesamtverband fordert Überbrückungsgeld 

Infolge erster Lockerungen von behördlich angeordneten Coronavirus-Schutzmaßnahmen und der damit einhergehenden Öffnung von Arbeitsstätten droht eine Situation, in der gesundheitlich besonders gefährdete Beschäftigte allein aus Angst vor Verdienstausfall ihre Arbeit in den Betrieben wieder aufnehmen und sich damit in Lebensgefahr begeben. Nach aktueller Rechtslage können Risikogruppen zwar der Beschäftigung fernbleiben, haben jedoch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. 

Das betriffft auch die Kindertagespflege. 

Der Paritätische fordert daher für alle besonders gefährdeten Beschäftigten ein Überbrückungsgeld, orientiert an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld.

Die vollständige Pressemitteilng des Paritätischen Gesamtverbandes vom 05.05.2020 finden Sie unter: https://www.der-paritaetische.de/presse/corona-paritaetischer-fordert-ueberbrueckungsgeld-zum-schutz-von-risikogruppen-vor-verdienstausfall/

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