Bitte beachten Sie die Allgemeinverfügung für Kitas, KTP und Schulen.

Eine Notbetreuung ist sicherzustellen, wenn Eltern aus bestimmten Berufsgruppen (Seite 7) eine Notbetreuung benötigen und diese schriftlich beantragen. 

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Bitte entnehmen Sie Informationen zur aktuellen Lage direkt von den Internetseiten des SMS und den Internetseiten des SMK. Diese werden laufend aktualisiert und um neue Informationen ergänzt.

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