Am 01. Dezember 2020 ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) in Kraft getreten. Sie wurde am Samstag, den 28. November 2020 veröffentlicht. Die Fassung gilt bis zum Ablauf des 28. Dezembers 2020.

Laut § 5a Abs. 2 der SächsCoronaSchVO gilt \"ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schulen der Primarstufe und Förderschulen eingeschränkter Regelbetrieb\".

In einer \"Gemeinsamen Empfehlung zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen\" heißt es dazu für die Kindertagespflege:

\"Die Kindertagespflege unterliegt nicht dem „eingeschränkten Regelbetrieb", sondern kann weiterhin im Regelbetrieb unter verschärften Corona-Schutzmaßnahmen arbeiten.\"

In dem Schreiben wird diese Entscheidung wie folgt begründet:

\"Denn in der Kindertagespflege ist aufgrund der kleinen festen Gruppen bis max. fünf Kindern eine individuelle Betreuung durch nur eine Bezugsperson in festen Räumlichkeiten möglich. Dadurch ist ein geschütztes und überschaubares Setting sowohl für die betreuten Kinder als auch die Kindertagespflegepersonen und damit ein besserer Schutz vor Ansteckung gegeben.\"

Weiterhin gilt für die Kindertagespflege:

  • Das Hygienekonzept sollte nochmals durch die Kindertagespflegeperson geprüft werden.

  •  Es ist darauf zu achten, dass sich Eltern beim Bringen und Abholen möglichst nicht begegnen.

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  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Einhalten des Mindestabstandes während des Aufenthaltes in Gebäuden der Einrichtung und auf dem übrigen Einrichtungsgelände gilt für alle einrichtungsfremden Personen.

  • Die Eingewöhnung ist unter der Beachtung der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen möglich. Der Kontakt zu den Eltern sollte dabei möglichst im Freien oder in den Nachmittagsstunden stattfinden. 

  • Eine feste Vertretungsperson kann weiterhin in der Kindertagespflegestelle tätig sein. Dabei ist es wichtig, dass diese ihre Kontakte genau nachvollziehen und benennen kann.

    Weiterhin wird betont, dass Kindertagespflegepersonen eine hohe Eigenverantwortung haben und in ihrem Alltag zusätzliche Kontakte auf ein Mindestmaß reduzieren sollten.

 

 

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