Durch das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) am 10. Juni 2021, kam es zu wesentlichen Änderungen des SGB VIII im Bereich der Kindertagespflege.

Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:

  • Begriffsanpassung "Kindertagespflege"
  • Bundesweite Zulässigkeit in anderen geeigneten Räumen
  • Vertragliche und pädagogische Zuordnung bei gemeinsamer Raumnutzung
  • Erweiterung der Grundsätze zur Förderung
  • Aufwendungen zu einer „angemessenen“ Unfallversicherung
  • Erweiterter Beratungsanspruch
  • Konkretisierung der Vorgaben zum Umgang mit Daten des Führungszeugnisses
  • Zuständigkeit zur Erteilung der Pflegeerlaubnis

Die Details der Änderungen in den oben genannten Bereichen können Sie in unserer Übersicht ausführlich nachlesen: Übersicht Änderungen SGB VIII.pdf

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