Durch das Inkrafttreten des
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) am 10. Juni 2021, kam es zu wesentlichen Änderungen des SGB VIII im Bereich der Kindertagespflege.
Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:
- Begriffsanpassung "Kindertagespflege"
- Bundesweite Zulässigkeit in anderen geeigneten Räumen
- Vertragliche und pädagogische Zuordnung bei gemeinsamer Raumnutzung
- Erweiterung der Grundsätze zur Förderung
- Aufwendungen zu einer „angemessenen“ Unfallversicherung
- Erweiterter Beratungsanspruch
- Konkretisierung der Vorgaben zum Umgang mit Daten des Führungszeugnisses
- Zuständigkeit zur Erteilung der Pflegeerlaubnis
Die Details der Änderungen in den oben genannten Bereichen können Sie in unserer Übersicht ausführlich nachlesen: Übersicht Änderungen SGB VIII.pdf